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   BFH, 26.01.1999 - I R 136/97   

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https://dejure.org/1999,3302
BFH, 26.01.1999 - I R 136/97 (https://dejure.org/1999,3302)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1999 - I R 136/97 (https://dejure.org/1999,3302)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - I R 136/97 (https://dejure.org/1999,3302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 4, § 6; GVG § 21g; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Ordnungsgemäße Besetzung des FG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 4, § 6; GVG § 21g; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Gesetzlicher Richter - Bestimmung des zuständigen Richters durch Endnummer der Zählkarte - Numerierung durch die Geschäftsstelle abweichend von der Reihenfolge des Eingangs irrelevant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 412
  • BB 1999, 730
  • DB 1999, 832
  • BStBl II 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - I R 136/97
    Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (Beschluß vom 8. April 1997 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322, m.w.N.) das Gebot, den im Einzelfall zuständigen Spruchkörper im voraus nach objektiven Merkmalen zu bestimmen.

    Zu denjenigen Merkmalen, die für eine solche Bestimmung geeignet sind, zählt das BVerfG (BVerfGE 95, 322, 331) u.a. das Aktenzeichen des jeweiligen Verfahrens.

    Denn durch die Garantie des gesetzlichen Richters soll lediglich verhindert werden, daß durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird (BVerfGE 95, 322, 327).

    b) Der Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 95, 322, 327) kann auch nicht etwa entnommen werden, daß eine gerichtliche Zuständigkeitsregelung nur dann an das Aktenzeichen des Verfahrens anknüpfen darf, wenn die Aktenzeichen streng nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei Gericht vergeben und zu diesem Zweck insbesondere die Uhrzeit des Eingangs für alle Verfahren festgehalten wird.

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - I R 136/97
    Die Übertragung erfolgt durch Beschluß, in dem das zum Einzelrichter bestimmte Senatsmitglied nicht namentlich benannt werden muß (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720).

    In diesem Sinne ist die Rechtsprechung des BVerfG auch von anderen Senaten des BFH verstanden worden (BFH-Beschlüsse vom 30. August 1995 VIII R 83/93, BFH/NV 1996, 223; vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416; vom 15. Oktober 1996 IX B 7/96, BFH/NV 1997, 413; in BFH/NV 1998, 720).

  • BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97

    Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - I R 136/97
    Welcher Richter des Senats im Übertragungsfall Einzelrichter wird, ergibt sich vielmehr aus dem Geschäftsverteilungsplan des betreffenden Senats, den der Senatsvorsitzende gemäß § 4 FGO i.V.m. § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres aufstellen muß (BFH-Urteil vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544, 545).
  • BFH, 23.11.2011 - IV B 7/10

    Gesetzlicher Richter; Anforderungen an den senatsinternen

    Den Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt zwar eine Regelung, der zufolge Einzelrichter der im Geschäftsverteilungsplan hinreichend bestimmte Berichterstatter sein soll (vgl. Beschluss des Plenums des BVerfG in BVerfGE 1995, 322, BStBl II 1997, 672, unter C.I.4.a; vgl. ferner BFH-Beschluss vom 26. Januar 1999 I R 136/97, BFHE 187, 412, BStBl II 1999, 305).
  • VG Köln, 13.12.2017 - 4 K 4529/17

    Garantie des gesetzlichen Richters bzgl. Zuständigkeit der Kammer auf der

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. November 1998 - 8 SN 49-98-8 M 30-98 -, NJW 1999, S. 594/595; ferner zur Zulässigkeit einer Verteilung nach einer vom Geschäftsstellenbediensteten selbst vergebenen Zählkartennummer angesichts einer nur theoretischen Manipulationsmöglichkeit BFH, Beschluss vom 26. Januar 1999 - I R 136/97 -, juris, Rn. 22.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1974 - VI C 58.74 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 16; BFH, Beschluss vom 26. Januar 1999 - I R 136/97 -, juris, Rn. 22.

  • BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04

    Keine namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Übertragungsbeschluss

    Denn die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan; die namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Beschluss ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544; vom 26. Januar 1999 I R 136/97, BFHE 187, 412, BStBl II 1999, 305).
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